„Dieser Gesetzentwurf ist genauso leistungsschwach wie die Windenergie selbst.“ Mit diesen Worten begründete der energiepolitische AfD-Fraktionssprecher Dr. Uwe Hellstern MdL die Ablehnung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Ausführungsgesetzes zur Verwaltungsgerichtsordnung. „Der Gesetzentwurf hat zweierlei zum Inhalt: Weghören vom Bürger statt Hinhören, und eine Bürgerbenachteiligung statt Bürgerbeteiligung. Einst angetreten mit dem Versprechen, die Bürger an wichtigen Entscheidungen zu beteiligen und bei wichtigen Fragen auch Volksabstimmungen durchzuführen, werden heute weitreichende Weichenstellungen mit Brachialgewalt durchgedrückt. Nachdem sie bei Stuttgart 21 nicht das gewünschte Ergebnis hatte, wurde die Bürgerbeteiligung kassiert. Basis-Demokratie ist für Grüne nur dann eine Option, wenn das Volk spurt. Ist das nicht der Fall, so wird die Peitsche ausgepackt. Eben das Hong-Kong-Modell.“
Stück für Stück werden Freiheiten und Bürgerrechte abgebaut, und dieses Gesetz ist der nächste Schritt in diese Richtung, mahnte Hellstern. „Gelenktes Volk, ganz wie aus der Mao-Fibel. Kretschmanns Vergangenheit bricht durch: einmal Maoist, immer Maoist. Das Widerspruchsrecht hielt laut Experten den Windradbau kaum auf. Es geht darum, lokale Bürgerinitiativen und Einzelbürger um ihr Recht auf ein Gerichtsverfahren zu bringen! Die hochbezahlte, statt hochkompetente Task-Force zur Beschleunigung des Baus der Zufallsenergieanlagen hat nur eines nicht: Eine brauchbare, bezahlbare Speicherform für den erzeugten Strom. Die wird selbst nach Auskunft des Umweltstaatssekretärs frühestens in 10 Jahren zur Verfügung stehen. Womit dann auch das Argument der Dringlichkeit der Verfahrensbeschleunigung ad absurdum geführt wäre! Wir opfern den Artenschutz, weitere Flächen und Landschaften für eine grüne Machtdemonstration.“
Dr. Thomas Hartung, Pressesprecher