Stuttgart. „Der Verfassungsschutz darf nicht zur Gedankenpolizei werden“. Mit diesen Worten begrüßt der innenpolitische AfD-Fraktionssprecher Daniel Lindenschmid MdL das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum bayerischen Landesverfassungsschutzgesetz. „Das Verfassungsschutzgesetz Baden-Württemberg hat viele der Verschärfungen übernommen, die von den Richtern in Karlsruhe verworfen worden sind. Wir haben stets davor gewarnt - und diese Warnungen wurden nun leider bestätigt.“
Der Verfassungsschutz muss sich auf die Abwehr tatsächlicher Gefahren wie etwa Terroristen oder Spione beschränken, so Lindenschmid. „Er darf nicht den Regierungen bei der Bekämpfung unliebsamer Meinungen und politischer Positionen zuarbeiten. Wir haben noch am Tag der Urteilsverkündung eine Anfrage an die Landesregierung gestellt, in der die Auswirkungen des Urteils auf das baden-württembergische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) und dessen Arbeitsweise erfragt wird.“
Dr. Thomas Hartung, Pressesprecher