Unter dem Vorwand Hass-Sprache im Netz und den sozialen Medien bekämpfen, stattet das deutsche Parlament das BKA mit neuen Mitteln aus. Am 18. Juni beschloss der Bundestag im neuen „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ neue erweiterte Möglichkeiten für die ermittelnden Behörden.
Ziel dabei: Datenweitergabe, Entfernung oder Sperrung gefährlicher Inhalte.
Plattformen wie Facebook, Youtube und Twitter müssen künftig Nutzerdaten wie IP-Adressen oder Portnummern an das Bundeskriminalamt (BKA) übermitteln, wenn rechtswidrige Beiträge entfernt oder gesperrt wurden. Auf Anfrage müssen Telemediendienste künftig Nutzungsdaten wie IP-Adressen dem BKA herausgeben. Das gilt unabhängig davon, ob sie die Auflagen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) erfüllen müssen.
Der Vorgang ist in der Bundesdrucksache 19/17252 ausführlich beschrieben.