Bundesjustizministerin Lambrecht will, dass Kindesmissbrauch ein Vergehen bleibt und nicht als Verbrechen bestraft wird. Gleichzeitig setzt sich Lambrecht für eine Verschärfung von Zensurgesetzen (wie das NetzDG), für Schnüffel-Gummiparagrafen und Strafverschärfungen bei sogenannter "Hasskriminalität" ein. Hier zeigt sich wieder ganz deutlich, mit was für inkompetenten Menschen wir es in der Politik zu tun haben und dass man durch Gummiparagrafen und Gesetzesverschärfungen lieber seine Macht sichert, als sich ernsthaft um die wichtigen Dinge zu kümmern.
Für den Missbrauch an Kindern, insbesondere an Kindern unter 14 Jahren, muss dringend das Strafmaß erhöht werden. Dieses beginnt derzeit bei 3 Monaten und endet bei schwerem Kindesmissbrauch bei 10 bzw. 15 Jahren - das Strafgesetzbuch sieht lediglich eine lebenslange Haftstrafe in den Fällen Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge (§ 176b StGB) und Sexuelle Nötigung und/oder Vergewaltigung mit Todesfolge (§ 178 StGB) vor. Es kann weiterhin nicht sein, dass in diesem Zusammenhang Bewährungsstrafen verhängt werden oder dass Taten im Bereich des Kindesmissbrauchs verjähren können.
Daher fordern wir, dass Männer sowie Frauen, die sich an Kindern vergehen und diese (sexuell) missbrauchen, härter bestraft werden und die Gesetze im Strafgesetzbuch angepasst werden.
Andrea Zürcher