Was mag ein Ministerium, unter der Regierung Merkel, wohl den erstaunten Bürgern im Jahr 2019 zu vermitteln zu suchen, mit einer derart großformatigen Plakatwerbung, deren Botschaft doch recht kryptisch daher kommt und für den Betrachter rätselhaft anmutet? Wie verunsichert muss eine Regierung wohl auch sein, dass sie es für derart notwendig hält, jenseits von irgendwelchen Wahlen, eine derartige Selbstverständlichkeit großformatig zu bewerben?
Und warum verwendet sie für eine solche Werbung, vor einem küssenden Liebespaar, im Hintergrund ausgerechnet ein Werk des russischen Künstlers Dmitry Wrubel, das Leonid Breschnew und Erich Honecker bei einem sozialistischen, bzw. kommunistischen Bruderkuss zeigt? Will das Justizministerium damit die Bürger am Ende gar etwas ganz bestimmtes wissen lassen? Etwa wessen Geistes Kind die Regierung Merkel ist, die sich hinter dem biederen Äußern verbirgt und mittlerweile nun schon 14 lange Jahre mit einer bleiernen Schwere über unser geliebtes Vaterland herrscht? Oder gar welche Agenda und Zukunftsvision diese Regierung für unser Land verfolgt?
Wenn ein Rechtsstaat sich einer derartigen Selbstvergewisserung befleißigen muss, ist dies unter Umständen auch ein wichtiger Indikator, dass man sich in der Behörde von Christine Lambrecht unter Umständen doch seiner Sache gar nicht so sicher ist. Zumal immer mehr Bundesbürgern es so langsam dämmert, das es mit der so viel beschworenen Gewaltenteilung in unserem Land doch gar nicht so weit her ist, wie man uns dies immer glauben lassen wollte. Jedenfalls nicht so, wie dies uns einmal im Sozialkundeunterricht in der Schule beigebracht wurde.
Beklagt doch die Europäische Kommission schon seit vielen Jahren die Weisungsgebundenheit des Generalbundesanwaltes durch das Justizministerium und die dadurch fehlende, aber gebotenen Ferne zwischen Politik und Justiz. Dieser Tatsache konnte im Jahr 2015 auf besonders spektakuläre Weise von einer erstaunten Öffentlichkeit besichtigt werden, als der damalige Justizminister Heiko Maas den amtierenden Generalbundesanwalt Harald Range medienwirksam suspendierte, weil dieser in einer juristischen Streitfrage um die Internetplattform „Netzpolitik.org“ anderer Auffassung war. Dies führte unter anderem auch dazu, dass aufgrund eines Rechtsurteiles des Europäischen Gerichtshofes, die Bunderepublik Deutschland nicht länger Europäischen Haftbefehle ausstellen darf, da die Gefahr politisch motivierten Anklagen und Gerichtsverfahren zu groß sei. Eine Gefahr, der die anderen Regierungen Europas – denen im Gegensatz zu unserer Bundesregierung die Belange ihre eigenen Bürger noch am Herzen liegen – ihre Staatsangehörigen nicht aussetzen möchte. Auch die Ungeniertheit, mit der Protagonisten, welche eben noch politische Mandatsträger waren, mal eben schnell zu Mitgliedern des Bundesgerichtes erklärt werden, nähren die Zweifel an der vollumfänglichen Funktionalität unseres Rechtsstaates und führen zu Stilblüten, wie der, dass ein frischgebackener Bundesrichter dann am Ende über die Rechtmäßigkeit seines eigenen Gesetzes entscheiden darf.
Eine Anklage gegen den obersten Staatslenker wegen Amtsmissbrauch und multiplen Rechtsbrüchen oder gar ein Amtsenthebungsverfahren wie wir es derzeit in den USA beobachten können, wäre angesichts dieser Prämissen in unserem Land natürlich völlig undenkbar, ja geradezu utopisch. Aber ungeachtet wie man zu den Ereignissen in den vereinigten Staaten auch stehen mag, allein rechtsstaatlichen Möglichkeiten, die den politischen Akteuren dort zur Verfügung stehen, lassen einem hier in Deutschland doch recht neidvoll für den Atlantik blicken.
Volkertshausen, den 20.12.2019 Michael Hug