Am 15. Januar 2019 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz in einer Pressekonferenz öffentlich in rechtlich unzulässiger Weise unsere Partei als "Prüffall" ausgerufen und die Jugendorganisation "Junge Alternative" sowie die informelle Interessengruppierung "Der Flügel" als sogenannten Verdachtsfall eingeordnet.
In Reaktion darauf hat der Bundesvorstand heute in einem ersten Schritt gegen die rechtsgrundlose Öffentlichmachung des Prüffalls eine Abmahnung mitsamt Unterlassungserklärung an das Bundesamt für Verfassungsschutz übermitteln lassen. Sofern diese Abmahnung keinen Erfolg haben sollte, wird eine Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht als Eilantrag eingereicht.
Des Weiteren haben unsere Bundessprecher Jörg Meuthen und Alexander Gauland ebenfalls heute einen Antrag auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz in das über die AfD angefertigte Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz gestellt.
Gleichzeitig wird eine Strafanzeige nach § 353b StGB (Verletzung des Dienstgeheimnisses) gegen den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz vorbereitet.