Konstanz, den 14.12.2018
Die Anhörung von Sachverständigen ergab, dass in Deutschland keine toxikologisch bedenklichen NO2-Werte in öffentlich zugänglichen Bereichen bestehen. Weiterhin ist festzustellen, dass es keine wissenschaftlich erwiesenen Zahlen zu Erkrankungen oder Todesfällen aufgrund Überschreitungen von Grenzwerten in Deutschland gibt.
Bei dem von der EU bestimmten Grenzwert von 40 Mikrogramm NO2 im Freien handelt es sich um einen an den Schreibtischen der Eurokraten bestimmten willkürlichen Wert, der jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehrt. Er wird nun zum Anlass genommen, Fahrverbote auch für Fahrzeuge mit Euro 6 Norm zu verhängen. Diese Maβnahmen kommen einer weiteren Enteignung von hunderttausenden Bürgern gleich.
Die AfD hatte die Bundesregierung mittels eines Antrags bereits im März 2018 dazu aufgefordert, eine neuerliche Überprüfung des europäischen Grenzwertes von 40 Mikrogramm für öffentliche Bereiche herbeizuführen. Der Bundestag lehnte am 19. Oktober 2018 diesen Antrag mit überwältigender Mehrheit ab.
Inzwischen wird den CDU/CSU/SPD Politikern klar, dass sie die geballte Wut der Wähler und Steuerzahler damit noch mehr auf sich ziehen und bei den nächsten Wahlen abgestraft werden. Daher kommt die Bundesregierung jetzt mit einem Eilantrag, um durch die Anhebung des Jahresmittelwertes von 50 Mikrogramm Stickstoff pro Kubikmeter Luft unmittelbare Fahrverbote zu verhindern. Welch ein politischer Irrsinn zu Lasten der Bürger, das die Altparteien im Gestrüpp aus Ideologie und Inkompetenz angerichtet haben.
Walter Schwäbsch