Stuttgart. „Wenn Ihnen die Gültigkeit des Allgemeinen Gleichbehandlungs-Gesetz AGG nicht ausreicht, dann helfen wir Ihnen gern, eine entsprechende Bundesratsinitiative einzubringen.“ Diesen Vorschlag machte die sozialpolitische AfD-Fraktionssprecherin Carola Wolle MdL heute in der aktuellen Debatte zur Arbeit der Antidiskriminierungsstelle im Landtag. „Wir fragen uns, mit welchen Kreationen sie den Diskriminierungskatalog auf Landesebene bereichern wollen, und schlagen als Diskriminierungsmerkmal schon mal den Immunstatus eines Menschen vor. Denn ‚kein Diskriminierungsschutz nach dem Allgemeine Gleichbehandlungs-Gesetz AGG besteht in den Fällen, in denen sich Personen aus politischen oder ideologischen Überzeugungen nicht impfen lassen.‘ Aber zur Bekämpfung von Diskriminierung gibt es bereits die EU-Gleichbehandlungsrichtlinien, den § 3 unseres Grundgesetzes und eben das AGG.“
Dabei geht es eben nicht um die im Grundgesetz zuerst genannte Benachteiligung, die wegen des Geschlechts, befindet Wolle. „Die Bildungsforschung hat seit mehr als 10 Jahren die strukturelle Benachteiligung von Jungen in Benotung und Beurteilung festgestellt: viele Lehrerinnen benoten Jungen bei gleicher Leistung schlechter als Mädchen. Weil der Schulabschluss die gesamte Erwerbsbiografie beeinflusst, sind junge Männer deutlich häufiger arbeitslos als junge Frauen. Damit wird aus einem individuellen Problem auch ein gesellschaftlicher Missstand. Wenn Sie ernsthaft Diskriminierung bekämpfen wollen, dann fangen Sie bei sich selbst an, und hören Sie auf, Identitätspolitik vom Schlimmsten zu betreiben! Wenn die Zugehörigkeit eines Menschen zu einer Partei ausreicht, ihn verbal zu beschmutzen, ihn auszugrenzen und an der Ausübung seiner demokratischen Rechte zu behindern – dann helfen keine neuen Gesetze, da hilft nur die Hoffnung auf den Wiedereinzug von politischem Anstand in dieses Hohe Haus.“
Dr. Thomas Hartung, Pressesprecher