Am 29.01.2020 wird das Verbot der linksextremen Seite „linksunten.indymedia“ („Indymedia“, die Abkürzung für „Independent Media Center“) in Leipzig am Bundesverwaltungsgericht verhandelt.
Die von den damaligen Hausdurchsuchungen betroffenen Betreiber der Plattform beschlossen, juristisch gegen das Verbot und das polizeiliche Vorgehen zu klagen.
Besondere Kritik wurde an der Einstufung als Verein geübt. Das eröffnet dem Innenministerium mit einem Vereinsverbot gegen die Plattform vorzugehen.
Da auf dem Portal Bekennerschreiben zu Straftaten veröffentlicht wurden und zur Gewalt gegen Polizisten und Nazis aufgerufen wurde musste die Razzia und ein nachfolgendes Verbot dieser mutmaßlichen Extremisten selbstverständlich erfolgen.
In dem Zusammenhang ist mir aber nicht klar, warum man hier mit einer unangemessenen Milde und dem Vereinsrecht gegen mutmaßliche Links-Extremisten vorgeht. Erst kürzlich hat man ein rechtsextremes Portal Altermedia Deutschland stillgelegt und ist gegen die Betreiber mit Paragraph 129 „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ vorgegangen. Dies würde sich hier ebenfalls anbieten. Das Urteil Altermedia liegt bereits vor und der Hauptverursacher Ralph K. ist mit 2 Jahren und 6 Monaten hart bestraft worden.
Anhand der unterschiedlichen Vorgehensweise könnte man hier den Eindruck bekommen, dass die Justiz wieder mal auf dem linken Auge blind ist.