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Die UmA‘s im Landkreis Konstanz Bericht zur Kreisjugendhilfe vom 06.07.2020 im Kreistag

KV-KONSTANZ - 08.07.2020

Am 06. Juni 2020 tagte im Kreistag von Konstanz, neben dem Sozialausschuss auch noch der Kreisjugendhilfeausschuss im Anschluss.

Während der 1. Punkt der Tagesordnung „Jugendhilfe und Covid-19 - Pandemie“ noch relativ allgemein gehalten wurde, ging es beim 2. Tagesordnungspunkt „Unbegleitete minderjährige ausländische Kinder und Jugendliche (UmA); Bericht 2019 und 1. Halbjahr 2020“ dann doch schon sehr viel konkreter zur Sache.

So wurde unter dem ersten Tagesordnungspunkt vor allem die praktische Unmöglichkeit einer schulischen Wissensvermittlung der, durch die Jugendhilfe betreuten Kinder und Jugendlichen, während der pandemisch- bedingten Schulschließungen beschrieben, da neben der fehlenden Technik ( kein Internetanschluss und keine Endgeräte ), bei vielen „Schützlingen“ neben mangelnder Motivation und Sprachkenntnissen, erschwerend auch noch kulturelle Differenzen hinzugekommen wären.

Im Tagesordnungspunkt 2 wurde dann die aktuelle Situation der „Unbegleiteten minderjährigen Asylbewerber“ ( UmA ) dargelegt. 

So war zu erfahren, dass sich zum Stichtag 31.12.2019 noch 96 Vertreter ( 62 in der Obhut des Landkreises und 34 in der der Fürsorge der Stadt Konstanz ) dieses Personenkreises in unserem Landkreis aufhielten. 30 hiervon wurden allein im Jahr 2019 im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes aufgegriffen, von denen jedoch im Rahmen des bundeweiten Verteilverfahrens 4 Jugendliche nach Bayern überwiesen werden konnten. Die UmA’s sind bis auf 2 alle männlich, was einer Quote von fast 98 % entspricht. Womit auch hier wieder einmal mehr, das Narrativ, von den kleinen, hilfsbedürftigen Mädchen, die uns mit Ihren großen, runden und herzanrührenden Kulleraugen erreichen, als Märchen entlarvt wird, welches uns aber von den Medien doch permanent immer wieder aufgetischt wird.

Die UmA’s im Landkreis Konstanz kommen alle samt aus dem arabischen Raum oder aus afrikanischen Ländern. 

70 % der UMA’s erreichen in den nächsten 2 Jahren das 21. Lebensjahr und werden damit aus der Fürsorge der Jugendhilfe entlassen. Eine ähnliche Praxis kennt man auch aus dem Strafrecht, wo bei der Ermittlung eines Strafmaßes bis zum 21. Lebensjahr häufig noch das Jugendstrafrecht zur Anwendung gebracht wird. Betreuungen durch die sozialen Träger und die Kommunen bis zum 24’sten Lebensjahr waren in der Vergangenheit aber wohl auch, durchaus nicht unüblich, wie berichtet wurde. Hierzu gehört neben der Unterbringung und der Verpflegung, auch die Beschulung, bzw. Ausbildung der Jugendlichen. 

Eine Ausbildung dieser ausländischen Jugendlichen hat sich in der Vergangenheit jedoch als äußerst mühsam erwiesen. Wenn denn überhaupt Ausbildungen begonnen wurden, so waren diese von zahlreichen Rückschlägen und Abbrüchen gekennzeichnet. Prüfungen konnten häufig nur mittels intensivster Förderung und Unterstützung im 2. oder 3. Anlauf bestanden werden. 

Eine Anschlussunterbringung und damit Verselbständigung erweist sich ebenfalls als äußerst schwierig, angesichts des angespannten Wohnungsmarktes. Das Ziel, die Vermeidung einer Obdachlosigkeit, mag in diesem Zusammenhang mag ja nachvollzieh- und ehrbar sein, aber auch hier kommt man wieder einmal nicht umhin, sich immer wieder die gleiche Frage zu stellen, warum hier eine derartige Rundum-Sorglos-Betreuung für die Betroffenen möglich ist, nicht aber für die Obdachlosen in unserem Kreis. Nach wie vor ist es immer wieder zu hören, dass die Wartelisten für einen Platz im Jakobushof in Radolfzell lange sind und die Bewohner dort bei der Vergabe von Sozialwohnungen häufig das Nachsehen haben, nicht zuletzt auch auf Druck des Landratsamtes, wie aus gut unterrichteten Kreisen zu erfahren war. So wurde u. A. vereinbart, dass Jugendliche, die mit 21 Jahren nicht auf eigenen Füßen stehen können, zur Vermeidung von Obdachlosigkeit in einer Anschlussunterkunft des Amtes für Migration und Integration ( AMI ) untergebracht werden.

Im Rahmen der Situationsbeschreibung wurde aber auch von Fällen berichtet, wo der Aufenthalt eines UmA’s den Nachzug der gesamten Familie aus einem anderen Bundesland in unseren zur Folge hatte. Offensichtlich scheinen aber andere Kommunen hier längst nicht so großzügig zu sein, wie unser Landkreis. Denn vereinzelt soll es auch Jugendliche gegeben haben, die sich jahrelang in unserem Zuständigkeitsbereich aufgehalten haben sollen, obwohl Familienangehörige in einem anderen Teil Deutschlands lebten; eine Familienzusammenführung von den dortigen Kommunen aber abgelehnt wurde.

Auch von den 50 „Kindern“, welche die Bundesregierung von Lesbos „gerettet“ hat, wurde von unserem zuständigen Amt aus "humanitärem“ Grund, ebenfalls eines aufgenommen, weil es wohl im Landkreis einen Verwandten haben soll.

Im Jahr  2019 wurden für die Belange der UmA‘s 1,9 Millionen Euro an Transferleistungen entrichtet, welche über die Kostenerstattungen des Landes abgedeckt wurden. Zusätzliche Personal- und Sachkosten, wurden über das Finanzausgleichsgesetz ( FAG ) ausgeglichen. Diese Summe konnte die tatsächlich entstandenen Aufwendungen jedoch nicht vollständig abdecken. 

Aktuell mag sich die Situation bei uns im Kreis zwar zunächst wieder etwas entspannt haben, aber bereits ein Blick in die jüngere Vergangenheit lässt einen erahnen, dass die Zahlen aus den Jahren 2015 – 2017 jederzeit wieder erreicht werden könnten, da von seitens unserer Bundesregierung seither ja keinerlei wirksame Gegenmaßnahmen ergriffen wurden, auch wenn dieses Narrativ aus dem politischen Berlin immer wieder gerne bedient wird.

So war über den Rückblick dann auch zu erfahren, dass die Maximalquote ( 101 ) für den Landkreis Konstanz im Jahr 2016, mit 512 UmA‘s um mehr als das Fünffache überschritten wurde und dass das Aufkommen bereits im Jahr 2015 ( 187 ) und 2017 ( 146 ) immer noch eine deutliche Überlastung darstellte.

Angesichts dieser Zahlen wird mittlerweile auch von offizieller Seite von gezielten Einreisen ausgegangen, so dass Baden-Württemberg - und damit auch unsere Region – als ein Ankunfts- bzw. Einreisegebiet eingestuft bleibt.

Aber allein das Faktum, dass seit dem ersten Januar im Kreis Konstanz gerade nur noch, sage und schreibe, 5 UmA‘s von der Bundespolizei aufgegriffen wurden, führt einem doch wieder einmal überdeutlich und eindrücklich die Tatsache vor Augen, dass dieses geringe Aufkommen, wohl allein der Corona- bedingten Grenzschließung zur Schweiz zu verdanken sein dürfte und demzufolge, die offene Grenze, ein unkontrolliertes Einfallstor für die illegale Migration in unseren Landkreis darstellt. Es ist mittlerweile ja längst ein offenes Geheimnis, dass die Schweiz das Assoziierungsabkommen mit dem Schengen-Raum seit Jahren weidlich dazu missbraucht, um sich unerwünschter Personen zu entledigen, indem sie den Aufenthalt für Asylbewerber im eigenen Land so ungemütlich wie möglich gestaltet und entsprechende Wohneinrichtungen all‘ zu gerne, in unmittelbarer Nähe zu Grenzübertritten betreibt. 

In diesem Zusammenhang ist es vielleicht auch wieder einmal ganz hilfreich, es sich ins Gedächtnis zu rufen, dass wir an unserem Landkreis eine EU-Außengrenze haben, die es eigentlich zu schützen gilt, unter Umständen vielleicht durch ein Kontingent von Frontex?

Auf jeden Fall bleibt jedoch festzuhalten, dass der Personenkreis der UmA’s nicht nur vor dem Hintergrund ihres Alters und Geschlechtes ( 98 % junge Männer ) ein problematisches Klientel darstellt, sondern auch vor dem Hintergrund ihrer Herkunft, ihrer Sozialisation, ihres Weltbildes, ihrer häufigen Zugehörigkeit zu einer gewaltaffinen Religion und damit auch ihres Werteverständnisses, wie erst wieder vor wenigen Tagen in Radolfzell mehr als deutlich zum Vorschein trat. Dass diese Jugendlichen, durch ihren hohen Betreuungsaufwand nicht nur exorbitante Kosten verursachen, sondern auch ein hohes Maß an sozialem Konfliktpotential mit sich bringen, dürfte wohl jedem, halbwegs realistisch denkendem Zeitgenossen klar sein. Auch wenn dies in der heutigen Zeit nicht mehr gerne gehört wird und vermutlich als politisch unkorrekt gilt, so bleibt dies dennoch eine Wahrheit, die es nicht zu verschweigen gilt. 

Nicht zuletzt bleibt auch noch die, auch in unserem Landkreis, ungenügende Identitätsprüfung zu erwähnen, welche in den meisten Fällen natürlich auf Treu und Glauben beruhen dürfte und ein nicht zu unterschätzendes Sicherheitsrisiko darstellt, wie sich dies in anderen Teilen Deutschland immer wieder in der Vergangenheit gezeigt hat.

Positiv kann jedoch vermerkt werden, dass in unserem Kreis bei „berechtigten Zweifeln“ der Minderjährigkeit, nach einer „qualifizierten“ Inaugenscheinnahme, das Mindestalter mittlerweile mittels Röntgen des Handwurzelknochens, der Entwicklungsstandes der Zähne und des Schlüsselbeines in der Landeserstaufnahme in Heidelberg ermittelt wird.

08.07.2020 Michael Hug

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