Aus dem Kreistag 18.02.2019 Auszug
Amt für Migration und Integration Unterbringung und Integration von Asylbewerbern; Aktueller Sachstand
Es werden derzeit 20 (Höchststand in 2016: 34) Gemeinschaftsunterkünfte im Kreis betrieben. Die Auslastungsquote aller Unterkünfte, unter Berücksichtigung der Fehlbeleger, lag am Stichtag 31.12.2018 bei 76,73 %.
Quelle: öffentliche Vorlagen aus dem Kreistag 18.02.2019
Aus dem Budgetbericht Auszug Amt für Migration:
Gebäudebestand
In der Zeit in der der Gebäudebestand kurzfristig massiv aufgebaut wurde, war eine verlässliche Planung der Gebäudekosten nicht möglich. Das gleiche gilt für die Zeit, in der der Gebäudebestand wieder reduziert wird. Seit der Haushaltsplanung 2018 wurden die beiden Notunterkünfte in Dettingen (Tennishalle) und in Radolfzell (Herrenlandstraße) sowie die folgenden Objekte zurückgebaut:
 Bodman-Ludwigshafen, Kaiserpfalzstraße
 Engen, Richthofenstraße 4+4a
 Konstanz, Leichtbauhalle Byk-Gulden-Str. 1
 Konstanz, Luisenstraße 11
ï‚· Hohenfels-Liggersdorf, Zum Ehrenloh 10
 Mühlhausen-Ehingen, Im Kai 2
ï‚· Engen-Welschingen, Hohenhewenstr. 8
ï‚· Tengen-Wiechs, Brunnenstr. 5
ï‚· Stockach, Goethestr. 23
ï‚· Singen, Byk-Gulden-Str. 8
ï‚· Engen, Breite Str. 26
 Rielasingen-Worblingen, Ramsenerstr. 21
 Rielasingen-Worblingen, Roseneggstr. 1
 Singen, Cappanstraße 2
 Singen, Fittingstr. 17a
 Stockach-Zizenhausen, Meßkircher Str. 144
 Tengen-Watterdingen, Unterdorfstr. 2
Aus dem Abbaukonzept des Jahres 2018 werden aktuell noch folgende Objekte abgewickelt:
ï‚· Hohenfels-Liggersdorf, Zum Ehrenloh 10
 Mühlhausen-Ehingen, Im Kai 2
ï‚· Engen-Welschingen, Hohenhewenstr. 8
ï‚· Tengen-Wiechs, Brunnenstr. 5
ï‚· Stockach, Goethestr. 23
ï‚· Singen, Byk-Gulden-Str. 8
ï‚· Engen, Breite Str. 26
Mit einer endgültigen Abwicklung wird bis zum 30.04.2019 gerechnet. Für das Jahr 2019 macht das Regierungspräsidium die Vorgabe, dass auf Ende des Jahres die Unterkünfte mit mindestens 75 % berechtigter Personen (70 % zum 31.12.2018) belegt sein müssen.
Anschlussunterbringung
Von der Übernahme der Flüchtlinge aus der vorläufigen Unterbringung beim Landkreis in die Anschlussunterbringung bei den Kommunen hängt ab, wie schnell der Gebäudebestand reduziert werden kann. Ebenso wird davon auch beeinflusst, welche Kosten im Rahmen der Spitzabrechnung vom Land übernommen werden sowie die Höhe der Erträge aus den Wohnheimgebühren und aus der Fehlbelegerabgabe. Mit allen betroffenen Kommunen wurden Gespräche geführt, die sehr einzelfallabhängig sind. Dabei wurden 3 Optionen besprochen:
-
Übernahme des Mietverhältnisses
-
Einstieg in ein Untermietverhältnis
-
Betrieb durch den Landkreis bei voller Kostenerstattung durch die Kommune
Das Abbaukonzept des Jahres 2018 wurde größtenteils umgesetzt. Die Verwaltung geht davon aus, dass es bis zum 30.04.2019 vollständig umgesetzt ist.